Ab dem 01.01.2025 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,82 € pro Stunde. Die Minijobgrenze liegt bei 556 €.
Ab dem 1. Januar müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden.
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen elektronisch empfangen können.
Der Mindestlohn wurde zum 01.01.2025 erhöht.