Ab dem 1. Januar müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, das die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert.
Ab dem 1. Januar müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden.
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen elektronisch empfangen können.
Der Mindestlohn wurde zum 01.01.2025 erhöht.