Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen elektronisch empfangen können. Ein Portal hierzu ist Datev Unternehmen online.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung. Sprechen Sie uns an.
Ab dem 1. Januar müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden.
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen elektronisch empfangen können.
Der Mindestlohn wurde zum 01.01.2025 erhöht.