Der neue § 3 Nr. 11c EStG sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern im Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2024 eine steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherkosten in Höhe von bis zu 3.000 EUR zahlen können. Dies ist möglich, sofern die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.